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ALLGEMEINE
EINKAUFSBEDINGUNGEN
Für
das
Vertragsverhältnis
gelten,
soweit nicht
schriftlich
etwas
anderes
vereinbart
ist, die
nachstehenden
Bedingungen.
Mit
erstmaliger
Lieferung zu
diesen
Bedingungen
erkennt der
Lieferant
jene
auch für
alle
weiteren
Lieferverhältnisse
als
ausschließlich
rechtsverbindlich
an.
Anders
lautende
Bedingungen
des
Lieferanten
gelten nur,
wenn sie
von uns
ausdrücklich
schriftlich
anerkannt
sind. Sie
verpflichten
uns ohne
Anerkennung
auch dann
nicht, wenn
wir nicht
ausdrücklich
widersprechen.
Das gleiche
gilt, wenn
wir ganz
oder
teilweise
bestellte
Ware
abnehmen
oder Zahlung
leisten.
1.Bestellung
1.1.
Bestellungen
und deren Änderungen
haben nur Gültigkeit,
wenn sie von
uns
schriftlich
erteilt oder
bestätigt
werden.
1.2.
Der
Lieferant
hat die
Bestellung/Änderung
unverzüglichschriftlich
zu bestätigen,
wenn sie
nicht sofort
von ihm
ausgeführt
wird Liegt
uns
innerhalb
von 14
Tagen-
gerechnet
vom Eingang
der
Bestellung/Änderung
– keine
ordnungsgemäße
Bestätigung
vor, sind
wir
berechtigt,
die
Bestellung
zu
widerrufen,
ohne dass
der
Lieferant
daraus
irgendwelche
Ansprüche
herleiten
kann.
1.3.
Wir sind
jederzeit
berechtigt,
bei noch
nicht bzw.
noch nicht
voll erfüllten
Bestellungen
Änderungen
hinsichtlich
Inhalt,
Lieferungen
und
Lieferzeit
zu
verlangen.
1.4.
Stellt der
Lieferant
seine
Zahlung ein
oder wird über
sein Vermögen
das
Konkursverfahren
oder ein
gerichtliches
oder außergewöhnliches
Vergleichsverfahren
eröffnet,
sind wir
unbeschadet
sonstiger
Rechte
berechtigt,
vom Vertrag
zurückzutreten.
2.Lieferung
2.1.
Die
Lieferungen
haben zum
vereinbarten
Liefertermin
bzw. nach
unserem
Lieferabruf
zu erfolgen.
2.2.
Vereinbarte
Liefertermine
sind
verbindlich.
Hält der
Lieferant
einen
Liefertermin
nicht ein
oder überschreitet
er
wiederholt
die in
unseren
Lieferabrufen
angegebenen
Termine,
sind wir
berechtigt,
nach unserer
Wahl
Nachlieferung
und
Schadenersatz
wegen verspäteter
Lieferung
oder
Schadenersatz
wegen
Nichterfüllung
zu
verlangen
oder vom
Vertrag zurückzutreten.
Die zu
liefernden
Waren sind
handelsüblich
zu verpacken
oder auf
unser
Verlangen
nach unseren
Anweisungen
mit
sonstigen
besonderen
Verpackungen
zu versehen.
Der
Lieferant
hat die
Vorschriften
des
jeweiligen
Transporteurs,
Frachtführers
bzw.
Spediteurs
zu beachten.
Für Beschädigungen
infolge
mangelhafter
Verpackung
haftet der
Lieferant.
Er haftet
auch für
den Verlust
der Sendung
durch den
Transporteur
oder Umstände,
die wir
nicht zu
vertreten
haben.
2.3.
Verpackungskosten,
Lagergeld
und sämtliche
Versandnebenkosten
trägt der
Lieferant.
Das gilt
auch für
Mehrkosten,
die aus vom
Lieferanten
zu
vertretenden
Umständen für
einen
erforderlichen
beschleunigen
Transport
entstehen.
Die
besonderen
Regelungen
des Behälterverkehrs
bleiben
unberührt.
3.Abnahme-Mängelrüge
3.1.
Zu Mehr-
oder
Minderlieferungen
ist der
Lieferant
nichtberechtigt.
Besteht ein
Lieferabruf,
sind wir
lediglich
verpflichtet,
die darin
verbindlich
festgelegten
Mengen
abzunehmen.
Wir sind
berechtigt,
Lieferungen,
die vor dem
vereinbarten
Termin
erbracht
werden, auf
Kosten und
Gefahren des
Lieferanten
zurückzusenden
oder
Lagerkosten
zu
berechnen.
3.2.
Arbeitsausstände
(Streiks und
Aussperrungen),
Betriebsstörungen
sowie
Betriebseinschränkungen
und ähnliche
Fälle bei
uns oder
unseren
Lieferanten,
die eine
Verringerung
des
Verbrauchs
zur Folge
haben,
gelten als höhere
Gewalt und
befreien uns
für die
Dauer der Störung
und im
Umfang ihrer
Wirkung von
der Abnahme.
3.3.
Für Maße,
Mengen und
Qualität
sind die bei
unserer
Wareneingangskontrolle
und Qualitätsprüfung
ermittelten
Werte maßgebend.
3.4.
Der
Lieferant
verzichtet
auf den
Einwand der
verspäteten
Mängelrüge.
Unsere
Zahlungsbedingungen
bedeuten
keine
vorbehaltlose
Abnahme der
Ware.
3.5.
Schriftverkehr,
der
nachweisbar
auf Fehler
des
Lieferanten
zurückzuführen
ist,
berechnen
wir mit
pauschal
1,-- Euro
pro Zeile,
mindestens
aber 10,--
Euro. Für
zum
vorsteuerabzugsberechtigte
Händler
gelten diese
Beträge
Netto
zzgl. MWSt.
soweit
gesetzlich
zulässig.
Darin
eingeschlossen
sind alle
Diktier- ,
Korrektur-
und
Versandkosten.
4.Preise
und Zahlung
4.1.
Die in der
Bestellung
angegebenen
Preise sind
Festpreise.
Sämtliche
öffentliche
Abgaben wie
z.B.
Steuern, Zölle,
Stempelkosten
usw. trägt
der
Lieferant.
4.2.
Zahlung
erfolgt nach
vertragsgemäßen
Wareneingang
und Eingang
der
ordnungsgemäßen
Rechnung
sowie der
internen
Kontrolle
der Ware
nach 30
Tagen
jeweils zum
5. und 20.
des
folgenden
Monats oder
falls
schriftlich
miteinander
vereinbart
innerhalb
acht Tagen
und 3%
Skonto.
Lieferungen,
die vor dem
vereinbarten
Liefertermin
erbracht und
abgenommen
werden,
gelten erst
zu diesem
Zeitpunkt
als
eingegangen.
4.3.
Die Wahl der
Zahlungsmittel
steht uns
zu. Wir
versuchen
soweit möglich
Sonderwünsche
der
Lieferanten
gegen 20,--
Euro
pauschalem
Kostenausgleich
zu erfüllen.
Aktuell
gelten
folgende
Zahlungsmittel
als
Standard:
alle Beträge
werden überwiesen.
Ausländer
in EU-Ländern
haben Ihren
IBAN-code
anzugeben.
Wenn
deutsche
Kunden keine
Kontoverbindung
angeben
erhalten
diese einen
Order-
Scheck minus
10,-- Euro
Kostenausgleich.
4.4.
Bei
Vorliegen
eines gewährleistungspflichtigen
Fehlers sind
wir
berechtigt,
die Zahlung
bis zur
ordnungsgemäßen
Mängelbeseitigung
zu
verweigern.
5.Gewährleistung
5.1.
Die Gewährleistungspflicht
des
Lieferanten
richtet sich
nach den
gesetzlichen
Vorschriften,
soweit sich
nicht
nachstehend
etwas
anderes
ergibt.
Wir sind
berechtigt,
nach unserer
Wahl
kostenlos
Nachbesserung
oder
Lieferung
einwandfreier
Waren zu
verlangen.
In
dringenden Fällen
sind wir
ohne
weiteres
berechtigt,
auf Kosten
des
Lieferanten
die Mängelbeseitigung
selbst
vorzunehmen
oder durch
einen
Dritten ausführen
zu lassen
oder
anderweitig
Ersatz zu
beschaffen.
Das gleiche
gilt, wenn
der
Lieferant
mit seinen
Gewährleistungsverpflichtungen
in Verzug
gerät.
5.2.
Wir sind
berechtigt,
von dem
Lieferanten
Ersatz
desjenigen
Schadens zu
verlangen,
der uns
dadurch
entsteht,
dass wir
wegen
Verletzung
behördlicher
Vorschriften
oder aus
sonstigen Gründen
nach in-
oder ausländischem
Recht in
Anspruch
genommen
werden oder
Maßnahmen
ergreifen müssen.
Maßnahme in
ursächlichem
Zusammenhang
mit einer
fehlerhaften
Lieferung
des
Lieferanten
steht und
dieser nicht
nachweist,
dass der
Schaden
unvorhersehbar
und
unabwendbar
war.
Hinsichtlich
dieser Ansprüche
verzichtet
der
Lieferant für
die Dauer
von zwei
Jahren nach
Geltendmachung
eines
Schadenswerden
wir die
wirtschaftlichen
Gegebenheiten
des
Lieferanten
nach Treue
und Glauben
berücksichtigen.
6.Fertigungsmittel
6.1.
Fertigungsmittel,
wie Modelle,
Muster,
Zeichnungen,
Kataloge,
Computerdateien
und dgl. die
wir dem
Lieferanten
zur Verfügung
gestellt
haben, sind
auf
Aufforderung
an uns zurückzugeben.
6.2.
Fertigungsmittel,
die der
Lieferant
herstellt
oder
beschafft ,
hat dieser
vom
Zeitpunkt
der letzten
Serienfertigung
an über
einen
Zeitraum von
10 Jahren für
den
Ersatzbedarf
einsatzbereit
zu halten.
Er hat uns
auf unser
Verlangen
mit den
Fertigungsmittel
herzustellenden
Gegenständen
zu
beliefern.
6.3.
Die dem
Lieferanten
überlassenen
oder nach
unseren
Angabenhergestellten
Fertigungsmittel
dürfen ohne
unsere ausdrückliche
schriftliche
Einwilligung
weder
vervielfältigt
noch
veräußert,
sicherungsübereignet,
verpfändet
oder sonst
wie
weitergegeben
noch in
irgendeiner
Weise für
Dritte
verwendet
werden. Das
gleiche gilt
für die mit
Hilfe dieser
Fertigungsmittel
hergestellten
Waren oder
virtuellen
Listen.
7.Geheimhaltung
- Werbung
7.1.
Der
Lieferant
ist
verpflichtet,
die
Bestellung
und die sich
daraus
ergebenden
Arbeiten
sowie sämtliche
damit
zusammenhängende
technischen
und kaufmännischen
Unterlagen
und
Einrichtungen
als Geschäftsgeheimnis
zu
betrachten
und
strengvertraulich
zu
behandeln.
7.2.
In seiner
Werbung darf
der
Lieferant
auf seine
Geschäftsverbindung
mit uns nur
hinweisen,
wenn wir uns
hiermit
vorher
schriftlich
einverstanden
erklärt
haben.
8.Allgemeine
Bestimmungen
8.1.
Zur
Abtretung
von Ansprüchen,
sowie für
die Übertragung
der
Einziehung
von
Forderungen
gegen uns
auf Dritte
bedarf der
Lieferant
unserer
Einwilligung.
8.2.
Es ist
ausschließlich
das in der
Bundesrepublik
Deutschland
geltende
Recht
anzuwenden.
Die
Anwendung
der
internationalen
Kaufrechtsgesetze
ist
ausgeschlossen.
8.3.
Sollte eine
Bestimmung
des
Vertrages
oder dieser
Bedingungen
zwischen dem
Lieferanten
und uns
unwirksam
sein oder
werden, so
wird dadurch
die Gültigkeit
des
Vertrages im
übrigen
nicht
berührt.
Die
Vertragspartner
sind im
Rahmen des
Zumutbaren
nach Treue
und Glauben
verpflichtet,
die
unwirksame
Bestimmung
durch eine
ihr im
wirtschaftlichen
Erfolg
gleichkommende
Regelung zu
ersetzen,
sofern
dadurch
keine Änderung
des
Vertragsinhaltes
bewirkt
wird.
8.4.
Gerichtsstand
für alle
gerichtlichen
Auseinandersetzungen
ist Köln
oder
ein
anderes von
uns zu
bestimmendes
deutsches
Gericht.
Firma
Adressfit
GmbH &
Co. KG
Welser Str.
10 F
51149 Köln
Tel: (++49)
02203/10189-0
FAX: (++49)
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