ADRESSFIT
GmbH & Co. KG

eMail: info@adressfit.de

Tel.: (++49) 02203/10189- 0
Fax (++49)  02203/10189- 13

 
  Home

  
Wir über uns

  
Our staff

  
Jobbörse
 
Datenkarten

  
Data-Cards

  
Was wir 
  noch leisten


  
Links

  
ANKAUF

  
Schreibbüros

 
Unsere
  Preisausschreiben

  
Ihre Wuensche

  
Kontakt/
 
Impressum


  
AGB


ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

 Für das Vertragsverhältnis gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen. Mit erstmaliger Lieferung zu diesen Bedingungen erkennt der Lieferant jene  auch für alle weiteren Lieferverhältnisse als ausschließlich rechtsverbindlich an.  Anders lautende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie  von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten
uns ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Das gleiche gilt, wenn wir ganz oder teilweise bestellte Ware abnehmen oder Zahlung leisten.

 1.Bestellung

 1.1. Bestellungen und deren Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.

 1.2. Der Lieferant hat die Bestellung/Änderung unverzüglichschriftlich zu bestätigen, wenn sie nicht sofort von ihm ausgeführt wird Liegt uns innerhalb von 14 Tagen- gerechnet vom Eingang der Bestellung/Änderung – keine ordnungsgemäße Bestätigung vor, sind wir berechtigt, die Bestellung zu widerrufen, ohne dass der Lieferant daraus
irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

 1.3. Wir sind jederzeit berechtigt, bei noch nicht bzw. noch nicht voll erfüllten Bestellungen Änderungen hinsichtlich Inhalt, Lieferungen und Lieferzeit zu verlangen.

 1.4. Stellt der Lieferant seine Zahlung ein oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergewöhnliches Vergleichsverfahren eröffnet, sind wir unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 2.Lieferung

 2.1. Die Lieferungen haben zum vereinbarten Liefertermin bzw. nach unserem Lieferabruf zu erfolgen.

 2.2. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
Hält der Lieferant einen Liefertermin nicht ein oder überschreitet er wiederholt die in unseren Lieferabrufen angegebenen Termine, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu  verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die zu liefernden Waren sind handelsüblich zu verpacken oder auf unser Verlangen nach unseren Anweisungen mit sonstigen besonderen Verpackungen zu versehen.
Der Lieferant hat die Vorschriften des jeweiligen Transporteurs, Frachtführers bzw. Spediteurs zu beachten. Für Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung haftet der Lieferant. Er haftet auch für den Verlust der Sendung durch den Transporteur oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben.

 2.3. Verpackungskosten, Lagergeld und sämtliche Versandnebenkosten trägt der Lieferant. Das gilt auch für Mehrkosten, die aus vom Lieferanten zu vertretenden Umständen für einen erforderlichen beschleunigen Transport entstehen. Die besonderen Regelungen des Behälterverkehrs bleiben unberührt.

 3.Abnahme-Mängelrüge

 3.1. Zu Mehr- oder Minderlieferungen ist der Lieferant nichtberechtigt. Besteht ein Lieferabruf, sind wir lediglich verpflichtet, die darin verbindlich festgelegten Mengen abzunehmen. Wir sind berechtigt, Lieferungen, die vor dem vereinbarten Termin erbracht werden, auf Kosten und Gefahren des Lieferanten zurückzusenden oder Lagerkosten zu berechnen.

 3.2. Arbeitsausstände (Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnliche Fälle bei uns oder unseren Lieferanten, die eine Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Abnahme.

 3.3. Für Maße, Mengen und Qualität sind die bei unserer Wareneingangskontrolle und Qualitätsprüfung ermittelten Werte maßgebend.

 3.4. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Unsere Zahlungsbedingungen bedeuten keine vorbehaltlose Abnahme der Ware.

 3.5. Schriftverkehr, der nachweisbar auf Fehler des Lieferanten  zurückzuführen ist,
berechnen wir mit pauschal 1,-- Euro pro Zeile, mindestens aber 10,-- Euro. Für zum vorsteuerabzugsberechtigte Händler gelten diese Beträge Netto  zzgl. M
WSt. soweit gesetzlich zulässig. Darin eingeschlossen sind alle Diktier- , Korrektur- und Versandkosten.

 4.Preise und Zahlung

 4.1. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind Festpreise. Sämtliche öffentliche Abgaben wie z.B. Steuern, Zölle, Stempelkosten usw. trägt der Lieferant.

 4.2. Zahlung erfolgt nach vertragsgemäßen Wareneingang und Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung sowie der internen Kontrolle der Ware nach 30 Tagen jeweils zum 5. und 20. des folgenden Monats oder falls schriftlich miteinander vereinbart innerhalb acht Tagen und 3% Skonto.

Lieferungen, die vor dem vereinbarten Liefertermin erbracht und abgenommen werden, gelten erst zu diesem Zeitpunkt als eingegangen.

 4.3. Die Wahl der Zahlungsmittel steht uns zu. Wir versuchen soweit möglich

Sonderwünsche der Lieferanten gegen 20,-- Euro pauschalem Kostenausgleich zu erfüllen.

Aktuell gelten folgende Zahlungsmittel als Standard: alle Beträge werden überwiesen. Ausländer in EU-Ländern haben Ihren IBAN-code anzugeben.

Wenn deutsche Kunden keine Kontoverbindung angeben erhalten diese einen Order- Scheck minus 10,-- Euro Kostenausgleich.

 4.4. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Fehlers sind wir berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung zu verweigern.

 5.Gewährleistung

 5.1. Die Gewährleistungspflicht des Lieferanten richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend etwas anderes ergibt.
Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl kostenlos Nachbesserung oder Lieferung einwandfreier Waren zu verlangen. In dringenden Fällen sind wir ohne weiteres berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant mit seinen Gewährleistungsverpflichtungen in Verzug gerät.

 5.2. Wir sind berechtigt, von dem Lieferanten Ersatz desjenigen Schadens zu verlangen, der uns dadurch entsteht, dass wir wegen Verletzung behördlicher Vorschriften oder aus sonstigen Gründen nach in- oder ausländischem Recht in Anspruch genommen werden oder Maßnahmen ergreifen müssen. Maßnahme in ursächlichem Zusammenhang mit einer fehlerhaften Lieferung des Lieferanten steht und dieser nicht nachweist, dass der Schaden unvorhersehbar und unabwendbar war. Hinsichtlich dieser Ansprüche verzichtet der Lieferant für die Dauer von zwei Jahren nach Geltendmachung eines Schadenswerden wir die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Lieferanten nach Treue und Glauben berücksichtigen.

 6.Fertigungsmittel

 6.1. Fertigungsmittel, wie Modelle, Muster, Zeichnungen, Kataloge, Computerdateien und dgl. die wir dem Lieferanten zur Verfügung gestellt haben, sind auf Aufforderung an uns zurückzugeben.

 6.2. Fertigungsmittel, die der Lieferant herstellt oder beschafft , hat dieser vom Zeitpunkt der letzten Serienfertigung an über einen Zeitraum von 10 Jahren für den Ersatzbedarf einsatzbereit zu halten. Er hat uns auf unser Verlangen mit den Fertigungsmittel herzustellenden Gegenständen zu beliefern.
 6.3. Die dem Lieferanten überlassenen oder nach unseren Angabenhergestellten Fertigungsmittel dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Einwilligung weder vervielfältigt noch
veräußert, sicherungsübereignet, verpfändet oder sonst wie weitergegeben noch in irgendeiner Weise für Dritte verwendet werden. Das gleiche gilt für die mit Hilfe dieser Fertigungsmittel hergestellten Waren oder virtuellen Listen.

 7.Geheimhaltung - Werbung

 7.1. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung und die sich daraus ergebenden Arbeiten sowie sämtliche damit zusammenhängende technischen und kaufmännischen Unterlagen und Einrichtungen als Geschäftsgeheimnis zu betrachten und strengvertraulich zu behandeln.

 7.2. In seiner Werbung darf der Lieferant auf seine Geschäftsverbindung mit uns nur hinweisen, wenn wir uns hiermit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben.

 8.Allgemeine Bestimmungen

 8.1. Zur Abtretung von Ansprüchen, sowie für die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen uns auf Dritte bedarf der Lieferant unserer Einwilligung.

 8.2. Es ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht anzuwenden. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

 8.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Lieferanten und uns unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treue und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine Änderung des Vertragsinhaltes bewirkt wird.

 8.4. Gerichtsstand für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Köln oder
ein anderes von uns zu bestimmendes deutsches Gericht.

Firma  
Adressfit GmbH & Co. KG
Welser Str. 10 F
51149 Köln
Tel: (++49) 02203/10189-0
FAX: (++49) 02203/10189-13
Email info@adressfit.de

 

 



Wir wollen besser sein!